Stellungnahme – Rassistischer Übergriff in Mannheim

Stellungnahme von copwatchffm zu einem rassistischen Übergriff an einem Minderjährigen in Mannheim

Ein siebzehnjähriger Mannheimer wird von einer Gruppe Polizist*innen massiv körperlich misshandelt und rassistisch beleidigt. Mitten in der Nacht entlässt die Polizei den minderjährigen Jungen mit einer Gehirnerschütterung ohne die Eltern zu verständigen.

In den letzten Tagen kursierte ein verstörendes Videos der brutalen Misshandlungen eines Schwarzen Mannes durch Berliner Polizisten am Berliner Kottbusser Tor durch das Netz. „Das ist Deutschland und nicht die USA!“, kommentierten viele den Vorfall. Als Copwatch Frankfurt begegnen uns solche Geschichten jedoch häufiger. Brutale Polizeigewalt ist in Deutschland weitaus alltäglicher als viele wahrhaben wollen.

Selten erfährt sie soviel Aufmerksamkeit durch eine kritische Öffentlichkeit wie aktuell im Berliner Fall. Die meisten rassistisch motivierten Übergriffe durch Polizist*innen finden unbeachtet in der Öffentlichkeit statt. Dies zeigt ein aktueller Fall aus Mannheim:

Während der siebzehnjährige Aram P. (Name geändert) von fünf Polizisten brutal misshandelt wurde, ging das Nachtleben an einer lauen Mannheimer Sommernacht für die umherstehenden Passant*innen weiter als wäre nichts geschehen. Selbst Arams Freunde griffen nicht ein, standen sprach- und hilflos neben den prügelnden Polizist*innen. Arams Fall zeigt wie alltäglich rassistische Polizeigewalt ist und wie folgenreich diese Übergriffe für den Alltag der Betroffenen sind.

Als Einziger festgenommen und während der Festnahme misshandelt

Aram P. war in der Nacht von Freitag auf Samstag, den 11.08.2018 mit Freund*innen im Jungbusch unterwegs, eine Sommernacht in einem beliebten Mannheimer Ausgehviertel. Aram steht zwischen seinen Freunden als er plötzlich von mehreren Polizeibeamten herausgegriffen und zu Boden gerungen wird. „Die sind gezielt auf mich, den einzigen Schwarzkopf in der Gruppe, gegangen“, erzählt der 17-Jährige. Innerhalb von Sekunden knien fünf Beamte auf seinen Armen und Beinen und schlagen seinen Kopf mehrfach auf den Boden. „Ich hab schon gemerkt: Die wollen mir weh tun. Und ich hab Worte wie ‚Kanake‘, ‚Penner‘ und sowas gehört.“ Zehn weitere Polizeibeamte bilden einen Kreis um die fünf Polizist*innen, die Aram misshandeln, und versuchen so den Umherstehenden die Sicht auf das Geschehen zu verbergen. Trotzdem filmen die anwesenden Freund*innen den Polizeiangriff mit dem Handy, um Beweise zu sammeln. Die Polizeibeamten unterbinden dies wiederum, indem sie den Filmenden Anzeigen androhen und zwingen sie, die Videos zu löschen und die Geräte auszuschalten. Das Ganze spielt sich innerhalb weniger Minuten ab. Aram wird schließlich in Handschellen gelegt und im Streifenwagen auf die Polizeiwache H4 gebracht. Erst dort teilt man ihm mit, dass er wegen Beleidigung festgenommen wurde. Ihm wird vorgeworfen, er habe bei einem Polizeieinsatz, der kurz vorher im Jungbusch stattgefunden hatte, „ACAB“, die Abkürzung des amerikanischen Spruchs „all cops are bastards“, gerufen.

Unterlassene Fürsorgepflicht an einem Minderjährigen

Ihre Fürsorgepflicht gegenüber einem siebzehnjährigen Schüler nahm die Polizei in grob fahrlässiger Weise nicht wahr. Nach einer Stunde entlassen sie den jungen Mann, der von der Festnahme Prellungen und eine Gehirnerschütterung davongetragen hat, ohne die Eltern zu informieren und ohne eine medizinische Versorgung zu veranlassen. Mit einem während des Übergriffs komplett zerrissenem T-Shirt kommt der Siebzehnjährige aus der Wache heraus. „Ich bin erstmal orientierungslos herumgelaufen. Hab mich zweimal übergeben. Dann hab ich irgendwann meine Freunde angerufen und bin zu denen zurückgegangen“, erzählt Aram. Bis heute spürt er die Nachwirkungen der Gehirnerschütterung, vor allem aber des traumatischen Erlebnisses. Es fällt ihm schwer von dem Vorfall zu erzählen.

Aram wird abends als einzige Person of Color aus einer Gruppe Jugendlicher herausgeholt. Seine Hautfarbe, sein Geschlecht und sein Alter genügen, um ihn verdächtig erscheinen zu lassen. Dies ist ein klassischer Fall rassistischer Polizeikontrollen. Im Verlauf der Überprüfung verhält sich die Polizei ihm gegenüber respektlos und wird grundlos gewalttätig. Die Situation eskaliert ohne Arams Zutun. Die anderen Polizist*innen greifen in dieser Situation nicht mäßigend ein, vielmehr stellen Sie sich schützend vor ihre Kollegen. Freunde und Passanten lassen den Jungen alleine und zeigen keinerlei Zivilcourage.

Beamte der Polizeiwache H4 für rassistische Gewalt bekannt

Dieser Vorfall scheint kein Einzelfall zu sein. Die Wache H4 ist in den migrantischen und Schwarzen Communities Mannheims bekannt für rassistische Polizeigewalt. „Jeder Schwarzkopf hier in Mannheim kann dir ein rassistisches Erlebnis im Zusammenhang mit der Wache H4 erzählen“, erklärt ein Mannheimer mittleren Alters, mit dem wir über den Vorfall ins Gespräch kommen. Die Häufung solcher rassistischer Übergriffe wurde bisher von der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern ignoriert bzw. hat keinerlei sichtbare Konsequenzen nach sich gezogen.

Rassistische Kommentare bei der Behandlung im Krankenhaus

Aram geht am nächsten Vormittag gemeinsam mit seiner Schwester zum Arzt. Er muss sich ständig übergeben und die Familie vermutet eine Gehirnerschütterung. Beim Arzt erwähnen sie nicht, dass die Verletzungen von Polizeibeamten zugefügt wurden und suchen einfach eine ärztliche Behandlung. Der behandelnde Arzt empfängt die Familie mit einer ganzen Reihe rassistischer Vorurteile, und so ist Aram nach der schmerzhaften Erfahrung der Polizeigewalt nun auch noch dem Klischee des sich prügelnden Ausländers ausgesetzt. Auch das mehrfache Übergeben erklärt der Arzt zunächst mit extremem Alkoholkonsum. Die vielfältigen Symptome einer Gehirnerschütterung ignoriert er zunächst und rät auch von einem Krankenhausaufenthalt ab.

Nach einem traumatischen Erlebnis trifft Aram bei dem behandelnden Arzt auf rassistische Ressentiments, wird nicht ernst genommen und nur nachlässig behandelt. Aram fühlt sich eher abgewimmelt als richtig behandelt. Eine Erfahrung, die er mit vielen Migrantinnen und Menschen of Color teilt, sie werden von Ärzten und Sozialarbeitern nicht ernst genommen und erfahren in einer traumatischen Situation zusätzliche Gewalt aufgrund rassistischer Vorstellungen.

Isolierung der Betroffenen und fehlende Zivilcourage – Passanten spielen während des Polizeiübergriffs wenige Meter entfernt weiter Gitarre

Das schlimmste an dem Vorfall, beklagt Aram, sei die fehlende Zivilcourage seiner Mitmenschen. Dies würde ihn genauso schmerzen, wie die rassistische Gewalt der Polizei. „Als das ganze passiert ist, hat das ja niemanden gejuckt. Ein paar Meter weiter saß eine Gruppe von Leuten, die haben einfach weiter Gitarre gespielt, als ob nix wäre“.

Auch dies ist ein schmerzhaftes Nachwirken rassistischer Polizeikontrollen und Erfahrungen von Gewalt durch die Polizei. Betroffene fühlen sich isoliert, sie sind enttäuscht von Freunden und Mitmenschen. Denn während die einen solche Erlebnisse nur zu gut kennen, haben viele Deutsche ohne Migrations- oder Minderheitenerfahrung keine Vorstellung von Rassismus und lassen die Betroffenen in der Notsituation alleine, schenken ihnen kein Gehör oder unterstellen sogar Mitschuld. Hier gilt es, Möglichkeiten umsichtiger Zivilcourage sichtbar zu machem, um und bei polizeilicher Willkür als kritische Öffentlichkeit agieren zu können.

Die Freitagnacht im August wird Aram noch lange in Erinnerung bleiben. Und dennoch will er sich nicht einschüchtern lassen. Aram und seine Familie wollen die erschreckende Normalität rassistischer Polizeigewalt nicht weiter hinnehmen.

Copwatchffm untersucht, betreut und unterstützt seit zwei Jahren Opfer rassistischer Polizeigewalt.

Gemeinsam mit den Betroffenen fordern wir:

• eine unabhängige Aufklärung und politische Untersuchung des Falles.

• eine Auseinandersetzung der Mannheimer Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft mit dem Fall: Es ist für eine Stadtgesellschaft nicht tragbar, dass ein Minderjähriger von fünf Polizeibeamten in der Öffentlichkeit so misshandelt wird und die Umstehenden wegsehen.

• Racial Profiling zu benennen und wiederholte rassistische Polizeipraxis zu kritisieren. Es gilt deeskalative Interventionsstrategien zu verbreiten, die Gesellschaft zu sensibilisieren und Betroffene zu unterstützen.

• Auf Bundesebene fordern wir eine sofortige Abschaffung des Paragraphen 22
 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes, der Racial Profiling möglich macht, sowie der Regelungen zu sogenannten
 „gefährlichen Orten“.

• die Einführung unabhängiger Untersuchungs- und Kontrollinstanzen der Polizei.

We look out for each other!

Pressemitteilung 11. Juni. 2018 _ Ende gut, alles gut? Die Normalität rassistischer Polizeigewalt wird im Gericht ausgeblendet

Am 10. Juli 2018 wurde im Amtsgericht Frankfurt am Main die Hauptverhandlung gegen Nelson K. durchgeführt, der der „Körperverletzung“ und des „Widerstands gegen Vollzugsbeamte“ beschuldigt war. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 100 € an den gemeinnützigen Verein „Pro Asyl“ eingestellt.

Obwohl derlei Verfahren wohl meist schlimmer für die Beschuldigten ausgehen, ist dies kein Grund zum Feiern. Allein der Umstand, dass Herr K., der von den als Zeug*innen geladenen Polizeibeamt*innen damals körperlich und psychisch verletzt wurde, sich als Angeklagter vor Gericht begeben musste, ist zynisch; wenn auch leider keinesfalls ungewöhnlich.

In einer Septembernacht 2017 im Bahnhofsviertel wurde Herr K. mit Handschellen gefesselt von zwei Polizeibeamt*innen auf das 4. Revier in der Gutleutstraße verfrachtet, um dort seine Identität festzustellen. Diese ohnehin schon rassistische Kontrolle hätte genauso gut vor Ort stattfinden können, da er seinen Personalausweis dabei hatte. Dass Herr K.‘s Hautfarbe für die Polizeibeamt*innen aber scheinbar ausschlaggebender war, spiegelt sich auch in den Berichten wider, die die Beamt*innen verfasst haben. Herr K.‘s Staatsangehörigkeit wird als deutsch-kenianisch bezeichnet, wobei selbst auf Nachfrage des Rechtsanwaltes keine*r der Zeug*innen erklären konnte, wie sie zu dieser Angabe kamen. Die Identitätsfeststellung erscheint dadurch noch absurder. Auch hatte Herr K. während seines Aufenthaltes auf dem Revier durchgehend Handschellen angelegt. Seiner Forderung eine Anzeige gegen das Verhalten der Polizeibeamt*innen zu stellen, wurde nicht nachgegangen; stattdessen wurde er in eine Zelle gesperrt und dann früh morgens aus dem Revier geworfen.

Dass das rassistische Vorgehen der Polizei, das vom Angeklagten mehrfach konkret als solches benannt wurde, im Gerichtssaal nicht einmal als solches debattiert wird, zeigt, welchen Stellenwert der Vorwurf des Rassismus hat: er wird ausgeblendet und verschwiegen, auch im Gerichtssaal. Dass Racial Profiling der Ausgangspunkt für die weitere eskalierende Gewaltanwendung der Polizeibeamt*innen war, bleibt unbenannt.

Wir fordern unabhängige Beschwerdestellen, wo Polizeigewalt wirksam angeklagt werden kann!

Wir fordern ein Ende von Racial Profiling, welches immer wieder unter dem Vorwand der „verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen“ durchgeführt wird!

Wir fordern die Abschaffung der sogenannten „gefährlichen“ oder auch „verrufenen Orte“, die der Polizei als Grundlage für willkürliche Vorgehensweisen, wie bspw. und insbesondere Racial Profiling, bietet!

Wir fordern die Schließung der AAO (Allgemeinen Aufbauorganisation) der Frankfurter Polizei, die im Bahnhofsviertel massiv durch rassistische Polizeikontrollen auffällt!

Wir fordern die Zivilgesellschaft auf sich Rassismus in den Weg zu stellen und Polizeikontrollen kritisch zu beobachten, insbesondere im Bahnhofsviertel, wo die Kontrollen so massiv sind, dass Mobilität und Aufenthalt dort für Schwarze Menschen und Personen of Color geradezu unmöglich sind!

copwatchffm

Informations- und Dokumentationsstelle für Betroffene rassistischer Polizeigewalt in Frankfurt

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung:

Email: info@copwatchffm.org

Internet: https://www.copwatchffm.org/

Facebook: https://www.facebook.com/copwatchffm/

Berliner Kampagne „Ban! Racial Profiling – Gefährliche Orte Abschaffen!“

Die Berliner Kampagne »Ban! Racial Profiling« hat 3 Videos veröffentlicht, die in verschiedenen Sprachen kurz & knapp erklären, was die Polizei darf & was nicht sowie welche Rechte ihr als kontrollierte Person habt.

In Deutsch:

Racial Profiling is a Problem

Toks talk about what police can and what not

Posted by Ban Racial Profiling on Dienstag, 30. Januar 2018

Auf Englisch:

Stopp racial Profiling überall und sofort

Posted by Ban Racial Profiling on Donnerstag, 4. Januar 2018

Gedächtnisprotokoll

Wozu dient ein Gedächtnisprotokoll und wie schreibe ich es?

Wichtig!
Bitte bewahre dein Gedächtnisprotokoll sicher auf und
schicke es nicht per E-Mail an uns oder an Andere!

Wozu dient ein Gedächtnisprotokoll?

a) bei juristischen Konsequenzen:

sollte es zu einer Anzeige gegen oder durch Dich kommen, ist ein Gedächtnisprotokoll unbedingt notwendig.
Erfahrungsgemäß ist die Erinnerung an Ereignisse, die länger zurückliegen meist verblasst. Ein Gedächtnisprotokoll dient dazu, bei evtl. später folgenden Prozessen Tathergänge rekonstruieren zu können. Wichtiges wie etwa was genau wurde gesagt (bspw. bei Beleidigungen) oder wer war Zeuge und kann evtl. aussagen.

Mit der Niederschrift aller Details des Vorfalls kann einer widersprüchlichen Aussage vor Gericht vorgebeugt werden. Diese Widersprüche rühren oftmals aus dem Verlust der Erinnerung und das Aufschreiben sorgt dafür, dass die Plausibilität deiner Aussage gewahrt bleibt. Ein Gedächtnisprotokoll ist immer subjektiv und ein Bericht wie Du den Vorfall wahrgenommen hast! Er muss niemand überzeugen und bedarf keiner Rechtfertigung oder sonstigen Erklärungen.

Wir können Dich in unserer Infostelle beim Schreiben des Gedächtnisprotokolls unterstützen.

b) zur eigenen Erinnerungen:

Möchtest Du uns einen rassistisch motivierten Vorfall melden, ob als Betroffene_r oder Zeug_in, bietet es sich an ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Ein Gedächtnisprotokoll hilft dabei die eigene Erinnerung zu bewahren und wiederzugeben. Je detailierter Du uns einen Vorfall schildern kannst, desto besser kannst Du uns dabei helfen rassistische Vorfälle zu dokumentieren.

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Wie schreibe ich ein Gedächtnisprotokoll?

Versuche die Ereignisse und das Erlebte möglichst einfach Schritt für Schritt zu beschreiben und wichtige Momente möglichst genau festzuhalten. Notiere auch Details oder Besonderes wie Wortfetzen, Bekleidungen, Fotograf*innen, Zeug*innen, Polizeieinheit, Dienstnummer etc.
Diese Leitfragen können Dir dabei helfen:

1.) An welchem Datum ist das Ereignis passiert?
2.) Um welche Uhrzeit ist das Ereignis passiert?
3.) An welchem Ort (Ort, Adresse, Ortsbeschreibung) ist das Ereignis passiert?
4.) Warst Du allein oder mit mehreren Leuten unterwegs?
5.) Was für einen Grund/Anlass/Vorfall (z.B. Kontrolle, o.ä.) gab es?
6.) Wurde die Polizei selbst gerufen?
7.) Wurde ein Grund/Vorwand für die Maßnahme/Kontrolle genannt? (z.B. Drogen, Illegalisierung, o.ä.)?
8.) Was hat die Polizei vorgeworfen?
9.) Wieviele Kontrolleure/Polizisten waren anwesend?
10.) Kannst Du die Polizisten beschreiben (Geschlecht, Größe, Merkmale)?
11.) Wurde nach Dienstnummern gefragt?
12.) Was hat die Polizei gemacht, gesagt?
13.) Gab es Beleidigungen/Handgreiflichkeiten/Verletzungen?
14.) Welche Art von Verletzungen gab es?
15.) Hast Du ein ärztliches Attest?
16.) Gab es Hinweise auf diskriminierende/rassistische Motive, im Sprechen oder Handel. z.B: Musstest du dir irgendwelche Sprüche anhören? Wurdest du öffentlich vorgeführt/bloßgestellt?
17.) Gab es Zeugen (Namen, Kontakt)?
18.) Wie haben sich andere Leute verhalten? Sind Leute eingeschritten?
19.) Kam es zur Verhaftung?
20.) Hast Du eine Aussage gemacht? Hast Du etwas unterschrieben?

Bitte denke an das Gedächtnisprotokoll, wenn Du zu unsere Infostelle kommst.

Copspotting

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DU BEOBACHTEST:

… dass deine Freund*innen von der Polizei kontrolliert werden

… dass Kontrolleure Menschen rassistisch beleidigen

… dass Bundespolizist*innen im Zug genau eine Person nach den Personalien fragen

… dass das Sicherheitspersonal am Hauptbahnhof People of Color anhält und schikaniert

… dass Polizeibeamte jemanden beleidigen oder körperlichen angreifen

Dann ruf copwatchffm an!

Urteil zu Racial Profiling

Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe? Neue Schlappe für die Polizei

Rheinland-Pfalz. Neuer Prozess wegen einer Polizeikontrolle bei
Deutsch-Afrikanern: Ein Ehepaar aus Mainz machte im Januar 2014 mit
seinen beiden Kindern einen Ausflug, fuhr mit der Mittelrheinbahn in
Richtung Köln – und musste im Zug plötzlich drei Bundespolizisten seine
Ausweise zeigen. Das Ehepaar klagte. Die Frage ist: Werden Menschen mit
dunkler Hautfarbe stigmatisiert?

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Der Mann (37) und die Frau (34) stammen aus Westafrika, leben aber seit
20 Jahren in Deutschland und sprechen sehr gut Deutsch. Sie fühlen sich
von der Polizei stigmatisiert, werfen ihr vor, sie nur wegen ihrer
dunklen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Die Polizei hält dagegen,
derartige Kontrollen seien notwendig, um unerlaubte Einreisen nach
Deutschland zu verhindern.

Jetzt haben die Eheleute die Bundespolizei verklagt – und vor dem
Verwaltungsgericht Koblenz einen juristischen Sieg errungen. Das Gericht
unter Vorsitz von Vizepräsident Klaus Meier ließ im Prozess keinen
Zweifel daran, dass es die Ausweiskontrolle in diesem Fall für
rechtswidrig hält. Und es brachte eine Argumentation dafür vor, die
viele Juristen überraschen dürfte.

Darum geht es: Die Bundespolizei begründet die Ausweiskontrolle mit dem
Kampf gegen Schleuserbanden und illegale Einwanderer. Sie beruft sich
auf das Bundespolizeigesetz. Darin heißt es unter anderem,
Bundespolizisten können „zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter
Einreise in das Bundesgebiet“ die Ausweise Zugreisender kontrollieren.
Aber: Das Gericht ist der Ansicht, dass damit die Überprüfung des Paares
nicht legitimiert werden kann. Denn die Bahnstrecke Mainz-Köln könne
nicht zur illegalen Einreise genutzt werden, da sie nur über deutsches
Staatsgebiet verläuft. Auf der Strecke sei vielleicht eine illegale
Weiterreise möglich – etwa nach Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt.
Aber das Gesetz rechtfertigt nur Kontrollen zum Kampf gegen illegale
Ein-, nicht aber Weiterreisen.

Diese Argumentation ist neu: 2012 befassten sich Koblenzer
Verwaltungsrichter mit einem ähnlichen Fall (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Damals fuhr ein Deutsch-Afrikaner (26) mit dunkler Hautfarbe im Zug von
Kassel nach Frankfurt. Er wurde von Polizisten kontrolliert und
verklagte sie, weil er sich diskriminiert fühlte. Er scheiterte am
Verwaltungsgericht, erhielt aber am Oberverwaltungsgericht recht. Beide
Gerichte befassten sich nur mit der Frage, ob die Kontrolle wegen der
Hautfarbe erfolgen durfte – nicht ob sie grundsätzlich illegal war.

Im aktuellen Prozess argumentierten die Vertreter der Polizei, die
Kontrolle sei rechtmäßig, weil die Strecke Mainz-Köln oft von Schleusern
genutzt werde. Doch sie konnten dies nicht substanziell belegen. Und für
die Haltung des Gerichts spielte es auch keine Rolle mehr. Es legt sein
schriftliches Urteil (Az. 1 K 294/14.KO) in einigen Wochen vor.

cwffm

copwatch ffm

Beratungs- und Dokumentationsstelle für Betroffene von rassistischer Polizeigewalt

Ärger mit der Polizei? Immer nur du?

Du beobachtest wie die Polizei Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder

Ähnlichem kontrolliert?

Die Polizei beleidigt dich oder hat dich angegriffen?

Das ist kein Zufall! Das ist Rassismus!

Ruf copwatch an:

069 1312 1312 1312

Gemeinsam können wir etwas dagegen tun!

(Anrufe werden vertraulich behandelt und dokumentiert, ohne Namensnennung)

→ Rückruf innerhalb von 48 Stunden

→ Komm zu unserer kostenlosen Beratung. Wir informieren dich über deine Rechte

→ Wir unterstützen dich beim weiteren Vorgehen

copwatch ist eine Gruppe von Personen, die nicht mehr bereit ist die rassistische Alltagspraxis dieser Behörden hinzunehmen. Wir haben uns organisiert, um Betroffene von Racial Profiling zu unterstützen und diese Praxis, insbesondere der Polizei, zu dokumentieren und dem etwas entgegenzusetzen.

Nähere infos unter: http://www.copwatchffm.org

copwatch ist im bundesweiten Netzwerk „Stop Racial Profiling!“ organisiert.

Racial Profiling heißt Identitätskontrollen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder Religion, ohne Indiz auf Strafbestände.